„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, daß er unersetzliche Exponate der Museumssammlungen zerschlagen hat, wie in der Vitrine ausgestellten Bilder, verglaste Gobelins, den Unterkiefer des Nachtwächters usw.”
Bistum Essen muss Missbrauchsopfer kein weiteres Geld zahlen
« am: 25.04.2025, 15:18:37 »
Im Prozess um sexuellen Missbrauch durch einen Geistlichen muss das Bistum Essen kein weiteres Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht wies eine entsprechende Klage ab, das Opfer sei bereits angemessen entschädigt worden.