Bistum Essen muss Missbrauchsopfer kein weiteres Geld zahlen
« am: 25.04.2025, 15:18:37 »
Im Prozess um sexuellen Missbrauch durch einen Geistlichen muss das Bistum Essen kein weiteres Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht wies eine entsprechende Klage ab, das Opfer sei bereits angemessen entschädigt worden.