BGH bestätigt Auschwitz-Post von Impfgegner als volksverhetzend
« am: 29.04.2025, 14:18:28 »
Zu Beginn der Pandemie postete ein Mann ein Bild, das an das NS-Konzentrationslager Auschwitz erinnerte, und den Text: "Impfen macht frei". Es folgte ein Urteil wegen Volksverhetzung. Die Revision dagegen wurde nun abgewiesen.