„Sehr geehrte Fluggäste, willkommen in Frankfurt. Da wir nur vorne eine Treppe angedockt bekommen haben, möchten wir Sie bitten, den Flieger vorzugsweise vorne zu verlassen!”
Zu viele Daten in Cloud: Arbeitnehmer erhält Schadenersatz nach der DSGVO
« am: 10.05.2025, 18:18:33 »
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitgeber darf nicht über eine Betriebsvereinbarung hinausgehende Beschäftigtendaten in die Cloud hochladen.