Übersicht Home   Forum Forum   Forum Bildergallerien   Chat Chat (0 online)
Hilfe  Hilfe  Suche
 Kalender  Kalender  Benutzerkarte  Karte
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
*
Home > Welt-Ticker > Game Over für Videospiel-Sendungen mit Anspruch? Im Juli läuft die letzte Sendung von Game Two
Seiten: [1] nach unten
News: Game Over für Videospiel-Sendungen mit Anspruch? Im Juli läuft die letzte Sendung von Game Two  (Gelesen 61 mal) Drucken
 
Jetzt News einliefern
 
Weitere News:
IconNvidia-Chef: "Huawei ist ein beachtliches Technologieunternehmen"
IconNach Kritik an Siri-Debakel: Apple lehnt traditionelles WWDC-Interview ab
IconDatensparsamkeit Fehlanzeige: Datenleck bei Corplife, Lieferdiensten & Webshops
Icon Landgerichtsurteil: Wer haftet bei Phishing mit manipulierten E-Mails?
IconLive-Übersicht: Diese US-Zölle gelten gerade
IconThe Legend of Zelda: Kandidatin für Zelda in der Verfilmung gefunden
IconSEC stellt Verfahren gegen Binance ein
IconGericht: Joyn darf Inhalte von ARD und ZDF nicht einbetten
IconObacht, Oettle #18
IconMassenabschiebungen: Supreme Court erlaubt Trumps Asylpolitik
Game Over für Videospiel-Sendungen mit Anspruch? Im Juli läuft die letzte Sendung von Game Two
« am: 29.05.2025, 09:18:19 »
   

Game Two geht – und mit der Sendung verschwindet DAS Gaming-Format im deutschen Fernsehen. Im Juli ist Schluss. Die offizielle Begründung: ZDFneo möchte sich im Rahmen einer inhaltlichen Neuausrichtung verstärkt auf fiktionale Inhalte und breit angelegte Showformate für ein junges Publikum konzentrieren. Mehr



Quelle: http://www.eurogamer.de
   
     

Diese News stammt aus dem NewsParadies
 top
 IP: [ Gespeichert ]
 eingeliefert von: eurogamer  Profil anzeigen    facebook  twitter  google+  
0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.
« vorheriges nächstes »
Drucken
Seiten: [1] nach oben  
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:    top

    Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten.