„Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Wäsche ihres Mannes, den Federbetten und dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 520,- DM.”
Gericht: Joyn darf Inhalte von ARD und ZDF nicht einbetten
« am: 30.05.2025, 18:18:32 »
Ein Münchner Gericht hat ARD und ZDF im Streit mit Joyn recht gegeben. Die zwei Sender klagten, weil ProSiebenSat.1 Inhalte aus ihren Mediatheken verlinkte.