„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
Wenn der Glasfaser-Anbieter die Kündigung nicht annimmt
« am: 31.05.2025, 11:18:30 »
Angeblich kein Widerruf des Glasfaservertrags möglich? Oder die Kündigung wird nicht bestätigt? Dann läuft etwas mächtig schief, erklären Verbraucherschützer.