BGH: Erfolgshonorar nur für angetretenen Auslandsstudienplatz
« am: 05.06.2025, 14:18:47 »
Wenn die Abiturnote nicht für ein Medizinstudium in Deutschland reicht, helfen Vermittlungsagenturen, einen Studienplatz im Ausland zu bekommen. Der BGH hat das Geschäftsmodell jetzt überprüft. Von E. Hyseni.