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Home > Welt-Ticker > BGH: Erfolgshonorar nur für angetretenen Auslandsstudienplatz
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News: BGH: Erfolgshonorar nur für angetretenen Auslandsstudienplatz  (Gelesen 43 mal) Drucken
 
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BGH: Erfolgshonorar nur für angetretenen Auslandsstudienplatz
« am: 05.06.2025, 14:18:47 »
   

Wenn die Abiturnote nicht für ein Medizinstudium in Deutschland reicht, helfen Vermittlungsagenturen, einen Studienplatz im Ausland zu bekommen. Der BGH hat das Geschäftsmodell jetzt überprüft. Von E. Hyseni.



Quelle: http://www.tagesschau.de
   

Stichworte: BGH, Studium, Vermittlung, Honorar
Stichworte: BGH  Studium  Vermittlung  Honorar



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