„Polizeiwachtmeister Robert K. gibt zu Protokoll: Bei meinem nächtlichen Rundgang durch die Parkanlagen hörte ich verdächtige, mir bekannte Geräusche. Auf meine manierliche Frage "Bumst hier einer?" erscholl die ungebührliche Antwort: "Nein, du Dusel, zwei", worauf ich zur Verhaftung schritt.”
heise+ | Deutsche Forscher dürfen Auskünfte von X vor deutschen Gerichten einklagen
« am: 18.06.2025, 18:18:40 »
Der im DSA verankerte Wissenschaftszugang zu Daten großer Online-Plattformen wie X lässt sich nicht nur am Standort der Betreiber gerichtlich durchsetzen.