OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung
« am: 07.07.2025, 17:18:42 »
Eine Sparkasse muss einem Kunden, der grob fahrlässig Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten.