Verfassungsgericht: Staatstrojaner sind bei "Alltagskriminalität" tabu
« am: 07.08.2025, 11:18:51 »
Die Polizei darf Staatstrojaner laut Bundesverfassungsgericht nicht einsetzen, wenn eine Tat mit Höchstfreiheitsstrafe von 3 Jahren oder weniger geahndet wird.