Wussten Sie, dass Microsoft 1997 über eine halbe Milliarde US-Dollar Telefonkosten hatte, um Anfragen von Usern zu beantworten, die Probleme mit Software haben? Das ist mehr Geld, als für die Entwicklung der Software ausgegeben wurde, deretwegen die Leute anriefen!
Bundesgerichtshof: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen
« am: 07.08.2025, 19:18:43 »
Anbieter von Cloud-Diensten sind nicht verpflichtet, eine angemessene Vergütung für Privatkopien zu zahlen. Der BGH erkennt keine "planwidrige Regelungslücke".