Bundesgerichtshof: Cloud-Dienste müssen keine Urheberabgabe zahlen
« am: 07.08.2025, 19:18:43 »
Anbieter von Cloud-Diensten sind nicht verpflichtet, eine angemessene Vergütung für Privatkopien zu zahlen. Der BGH erkennt keine "planwidrige Regelungslücke".