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Drei Bundesländer klagen wegen Krankenhausplanung in Karlsruhe
« am: 12.08.2025, 15:18:50 »
   

Krankenhäuser müssen seit 2024 Mindestfallzahlen von Patienten vorweisen, um bestimmte Behandlungen anbieten zu können. Gegen diese Vorgaben klagen nun drei Bundesländer in Karlsruhe. Es geht vor allem um die Versorgung von Frühchen.



Quelle: http://www.tagesschau.de
   

Stichworte: Krankenhausreform, Bundesverfassungsgericht
Stichworte: Krankenhausreform  Bundesverfassungsgericht



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