Fernmeldegeheimnis gilt bei privater E-Mail-Nutzung durch Mitarbeiter nicht mehr
« am: 02.09.2025, 17:17:44 »
Datenschützer und Bundesnetzagentur sind sich uneins, ob Arbeitgeber bei Privatnutzung des Internets als Anbieter von Telekommunikationsdiensten gelten sollen.