Übersicht Home   Forum Forum   Forum Bildergallerien   Chat Chat (0 online)
Hilfe  Hilfe  Suche
 Kalender  Kalender  Benutzerkarte  Karte
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
*
Home > Welt-Ticker > BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss
Seiten: [1] nach unten
News: BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss  (Gelesen 12 mal) Drucken
 
Jetzt News einliefern
 
Weitere News:
IconVorläufiger Bericht: Gelöstes Kabel sorgte wohl für Unglück in Lissabon
IconFilmfestspiele in Venedig: US-Regisseur Jarmusch gewinnt Goldenen Löwen
IconPorsche will trotz Zöllen nicht in den USA produzieren
IconTesla stellt Musk Aktien für eine Billion US-Dollar in Aussicht
IconWie eine "Meisterjägerin" betrügerische Handwerker aufspürt
IconDaikin verlagert Wärmepumpen-Produktion und Jobs von Deutschland nach Tschechien
IconHöhere Sozialabgaben für Gutverdiener ab Januar geplant
IconKI-Firma Anthropic will Autoren 1,5 Milliarden Dollar zahlen
IconYungblud führt Tribute an Ozzy Osbourne bei den MTV VMAs an
IconOrlando Bloom will als Legolas zurückkehren
BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss
« am: 06.09.2025, 18:17:41 »
   

1N Telecom bewarb per Briefpost einen DSL-Tarif und verwies dabei auf seine AGB nur durch einen Link. Das ist unzulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden.



Quelle: http://www.heise.de
   
     

Diese News stammt aus dem NewsParadies
 top
 IP: [ Gespeichert ]
 eingeliefert von: heise  Profil anzeigen    facebook  twitter  google+  
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
« vorheriges nächstes »
Drucken
Seiten: [1] nach oben  
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:    top

    Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten.