BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss
« am: 06.09.2025, 18:17:41 »
1N Telecom bewarb per Briefpost einen DSL-Tarif und verwies dabei auf seine AGB nur durch einen Link. Das ist unzulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden.