Übersicht Home   Forum Forum   Forum Bildergallerien   Chat Chat (0 online)
Hilfe  Hilfe  Suche
 Kalender  Kalender  Benutzerkarte  Karte
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
*
Home > Welt-Ticker > Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software
Seiten: [1] nach unten
News: Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software  (Gelesen 20 mal) Drucken
 
Jetzt News einliefern
 
Weitere News:
Icon"Jesus stirbt?!" Mann, der bislang nur Altes Testament gelesen hatte, wird bei Sonntagsmesse von Pastor gespoilert
IconKI-Update kompakt: KI auf der IFA, ChatGPT, Gemini-Lernhilfe, World Knowledge
IconPaypal-Störungen: Betroffene erhalten Gutschrift
IconBoris Becker: Auf diese Weise kränkte er seine Lilian
IconMatthew McConaughey musste sich für sein Date mit Camila Alves Mut antrinken
IconJessica Simpson: Gerade ist jeder sexy
IconSylvie Meis: Daran denkt sie jeden Tag
IconBoris Becker: So kränkte er seine Lilian
IconRechtswidrige Durchsuchung wegen Anti-Merz-Schmierereien
IconImmer mehr Geflüchtete ziehen für Asyl vor Gericht
Oberlandesgericht: Vorsicht bei Werbung mit Superlativen für Software
« am: 07.09.2025, 19:17:44 »
   

Ein Software-Anbieter darf nicht damit werben, "das einfachste und effizienteste Lernmanagement-System" zu vertreiben. Ein Konkurrent konnte das durchsetzen.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: IT, Oberlandesgericht, Recht, Software, Werbebranche, Wirtschaft
Stichworte: IT  Oberlandesgericht  Recht  Software  Werbebranche  Wirtschaft



Diese News stammt aus dem NewsParadies
 top
 IP: [ Gespeichert ]
 eingeliefert von: heise  Profil anzeigen    facebook  twitter  google+  
0 Mitglieder und 0 Gäste betrachten dieses Thema.
« vorheriges nächstes »
Drucken
Seiten: [1] nach oben  
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:    top

    Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten.