Schufa-Speicherfristen laut BGH grundsätzlich rechtens
« am: 18.12.2025, 15:18:38 »
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe billigt Speicherfristen der Schufa für zu spät gezahlte Rechnungen grundsätzlich. In Härtefällen müssen Einträge jedoch früher gelöscht werden. Von Alena Lagmöller.