Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com
« am: 18.12.2025, 19:17:57 »
Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Booking.com haftet prinzipiell für Schäden, die durch unzulässige Preisvorgaben entstanden sind. 1099 Kläger profitieren.