Informationsrecht und Insolvenz: Wenn es keine Akten gibt, reicht Cloud-Zugang
« am: 07.01.2026, 21:18:36 »
Existieren Geschäftsunterlagen nur noch in der Cloud, müssen sich Gesellschafter laut Bayerischem Oberstem Landesgericht mit digitalem Zugriff begnügen.