ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung
« am: 10.01.2026, 07:17:56 »
Wer KI-generierte Texte als eigene Leistung ausgibt, riskiert die Note "ungenügend". Das gilt auch, wenn die Schulregeln das Werkzeug nicht namentlich erwähnen.