BGH-Urteil: Makler müssen bei Diskriminierung Schadenersatz zahlen
« am: 29.01.2026, 12:17:54 »
Mit ausländischem Namen keine Chance - mit deutschem sofort eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung: Der Bundesgerichtshof wertet das als Diskriminierung. Betroffene können vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen. Von Egzona Hyseni.