AfD darf vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden
« am: 26.02.2026, 16:17:51 »
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.