Bei Blockade anderer EU-Staaten: Deutschland kann für Asylverfahren zuständig werden
« am: 05.03.2026, 12:17:49 »
Deutschland kann nach Ablauf einer Frist für Asylverfahren zuständig werden, weil der eigentlich verantwortliche Staat die Aufnahme Schutzsuchender verweigert. Dies stellte der EuGH in Luxemburg in einem Urteil klar.