EuGH stellt klar: Sonderkündigungsrecht bei Anpassung von Nulltarif-Verträgen
« am: 12.03.2026, 19:17:51 »
Werden Internetverträge aufgrund von Gerichtsurteilen zu Zero-Rating-Optionen angepasst, dürfen Kunden ihre Verträge fristlos und ohne Zusatzkosten beenden.