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Home > Welt-Ticker > EuGH stellt klar: Sonderkündigungsrecht bei Anpassung von Nulltarif-Verträgen
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News: EuGH stellt klar: Sonderkündigungsrecht bei Anpassung von Nulltarif-Verträgen  (Gelesen 10 mal) Drucken
 
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EuGH stellt klar: Sonderkündigungsrecht bei Anpassung von Nulltarif-Verträgen
« am: 12.03.2026, 19:17:51 »
   

Werden Internetverträge aufgrund von Gerichtsurteilen zu Zero-Rating-Optionen angepasst, dürfen Kunden ihre Verträge fristlos und ohne Zusatzkosten beenden.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: EuGH, Mobiles, Mobilfunk, Netzneutralität, Netzpolitik, Recht, Zero Rating
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