Wussten Sie, dass der Liebhaber der Gottesanbeterin auch noch weiter pimpern kann, wenn er schon teilweise von seiner Geschlechtspartnerin verspeist wurde?
Rechtliche Bedenken bei dreimonatiger IP-Adressspeicherung
« am: 23.04.2026, 12:19:09 »
Nachdem die Bundesregierung ihren neuen Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht hat, gibt es Kritik von Providern und Datenschützern.