BGH: Mehr Pflichten für Eigentümergemeinschaften bei maroden Balkonen
« am: 24.04.2026, 16:18:53 »
Sind Balkone so sanierungsbedürftig, dass Schäden drohen, muss eine Eigentümergemeinschaft eingreifen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Michael-Matthias Nordhardt.