„Sehr geehrte Fluggäste, willkommen in Frankfurt. Da wir nur vorne eine Treppe angedockt bekommen haben, möchten wir Sie bitten, den Flieger vorzugsweise vorne zu verlassen!”
BGH: Mehr Pflichten für Eigentümergemeinschaften bei maroden Balkonen
« am: 24.04.2026, 16:18:53 »
Sind Balkone so sanierungsbedürftig, dass Schäden drohen, muss eine Eigentümergemeinschaft eingreifen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Michael-Matthias Nordhardt.