„Nach Erscheinen des Polizeiwachtmeisters K. wurde Franz B. von diesem aufgefordert, sein anstößiges Benehmen zu unterlassen, was er mit den Worten ablehnte, er solle ihn am ***** lecken. Als das dann passierte, wurde Franz B. festgenommen. Zeugen liegen bei.”
Neues Gesetz in Frankreich macht Schüsse von Polizisten zu Notwehr
« am: 10.07.2026, 20:19:12 »
Schüsse aus Polizeiwaffen gelten in Frankreich künftig als Notwehr. Opfer müssen beweisen, dass der Beamte die Waffe regelwidrig benutzt hat. Kritiker sind entsetzt und fürchten Straflosigkeit. Von Julia Borutta.