„Der Postbeamte, Herr Herbert T. zwang mich zu der Anzeige wegen Tierquälerei, da er über eine Stunde auf unserem Apfelbaum saß und dadurch unsere Dogge aufs Äußerste erregte. Zum Schluß stieß er übrigens auch noch gegen meine Person wüste Beschimpfungen aus.”
BGH-Urteil: Fitnessstudio muss einfache Online-Kündigung anbieten
« am: 16.07.2026, 18:18:45 »
Wer online seine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kündigt, muss auf einer Seite landen, auf der es nur um die Kündigung geht - und nicht z.B. um Vertragspausen. Das BGH-Urteil lässt sich auch auf andere Online-Abos übertragen. Von A. Lagmöller.