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Home > Welt-Ticker > GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen
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News: GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen  (Gelesen 25 mal) Drucken
 
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GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen
« am: 31.07.2026, 14:18:41 »
   

Eine unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch KI-Anwendungen verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Das entschied heute das Landgericht München. Beobachter sehen darin Signalwirkung. Von Fritz Espenlaub.



Quelle: http://www.tagesschau.de
   

Stichworte: Kultur, Musik, GEMA, Suno, KI
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