Verkauf von Studentenfutter ab sofort nur noch gegen Vorlage von Studentenausweis
« am: 20.08.2026, 18:18:43 »
Berlin (dpo) - Einer der beliebtesten deutschen Snacks ist künftig nur noch eingeschränkt erhältlich: Nachdem in der Vergangenheit immer wieder Unberechtigte Studentenfutter kauften und verzehrten, darf die Mischung aus Nüssen und Trockenobst ab September nur noch gegen Vorlage eines gültigen Studierendenausweises verkauft werden. mehr...