IP-Protokollierung genügt nicht: Gericht fordert E-Mail-Nachweis bei Werbemails
« am: 24.08.2026, 12:18:44 »
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.