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Home > Welt-Ticker > Markenrechte: X kann Nutzung von "Tweet" und dem Twitterlogo nicht verhindern
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News: Markenrechte: X kann Nutzung von "Tweet" und dem Twitterlogo nicht verhindern  (Gelesen 11 mal) Drucken
 
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Markenrechte: X kann Nutzung von "Tweet" und dem Twitterlogo nicht verhindern
« am: 07.09.2026, 08:18:57 »
   

Ein Start-up will einen Kurznachrichtendienst etablieren und dafür Marken des alten Twitter nutzen. Ein Richter verweigert ihm nur den Namen selbst.



Quelle: http://www.heise.de
   

Stichworte: BlueBird, Kurznachrichtendienst, Mobiles, Recht, Twitter, Wirtschaft, X, tweet.app
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