OLG Köln bremst Verbraucherschützer: "Bezahlen mit Daten" ist kein Preis
« am: 11.09.2026, 18:18:42 »
Wer Kunden-Apps nutzt, zahlt oft mit seinen Daten. Ein Gesamtpreis nach Verbraucherrecht entsteht dadurch laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln aber nicht.