Schlappe für Amazon: Kammergericht verbietet Fake-Mailadresse im Impressum
« am: 02.10.2026, 18:18:57 »
Wer Kundenmails automatisch als nicht akzeptiert abweist, verstößt gegen das Digitale-Dienste-Gesetz. Das Berliner Kammergericht erlässt ein Versäumnisurteil.