Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
"Hallo mein Schatz, gerade fliege ich über die Alpen"
« am: 08.04.2008, 12:07:10 »
Aus ist es! Aus mit der Ruhe über den Wolken. Aus damit, vom Handylärm im Flugzeug verschont zu sein. Um diesen Zustand über Europa zu gewährleisten hat die EU-Kommission nun eine einheitliche Einführung von Boardsystemen ohne die Gefahr der Störung durch Handystrahlung beschlossen.
Dankernswerter Weise wird aber nicht jede Fluggesellschaft in absehbarer Zeit das Telefonieren in ihren Flugzeugen erlauben. Schliesslich verhindern angesprochene Boardsysteme nicht die Störung der Passagiere durch den Handylärm.
Ein Lufthansasprecher dazu: "Die Leute möchten nicht gestört werden."