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Home > News (Forum) > Technik und Internet > Tauschbörsen doch legal? - Schwerer Schlag für Musikindustrie
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News: Tauschbörsen doch legal? - Schwerer Schlag für Musikindustrie  (Gelesen 4694 mal) Drucken
 
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Tauschbörsen doch legal? - Schwerer Schlag für Musikindustrie
« am: 08.04.2008, 17:16:52 »
"Die bloße öffentliche Zugänglichmachung von Musikdateien im Internet stellt noch keine Urheberrechtsverletzung dar." Das ist kein Wunschtraum eines Tauschbörsenbenutzers sondern der Spruch von Richterin Nancy Gertner aus Boston, welche im zugehörigen Urteil der Universität der Stadt verboten hat, Nutzerdaten ihrer Studenten an die Musikindustrie herauszugeben.

Nach ihrer Auffassung müsse ein Student vertraglich einer solchen Weitergabe von Personendaten zustimmen. Bislang hatten amerikanische Unis oft gegen den Willen der Studenten personenbezogene Daten an Vertreter von Sony, Bertelsmann und Co. herausgegeben.

Zugleich stellte die Richterin klar, dass kein Urheberrechtsverstoß durch Tauschbörsen vorliegt. Evtl. würden sie aber gegen ein Veröffentlichungsrecht verstoßen. Entsprechende Klagen gegen Tauschbörsen und deren Nutzer seien demnach auf dieser Grundlage zu stellen.
     

Quelle: http://www.netzeitung.de/internet/964737.html
Bildquelle: http://highspeed.vol.at

Stichworte: Tauschbörsen, Napster, Urheberrecht, Gericht, USA
Stichworte: Tauschbörsen  Napster  Urheberrecht  Gericht  USA


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hell

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Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #1 am: 08.04.2008, 17:19:32 »
da nach deutschem Recht bei privaten Veranstaltungen kein Problem mit dem Veröffentlichen auftritt wäre das der komplette Freibrief für privates Filesharing.

Manchmal wundert man sich doch über die amerikanische Rechtsprechung. Da denkt man, die leben noch im Polizeistaat und schon überholen einen die Richter links auf der GNU-Spur.
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holp
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Kolumnist
Stammtisch HC

AltgedienterAltgedienter
« Antwort #2 am: 09.04.2008, 15:00:13 »
da nach deutschem Recht bei privaten Veranstaltungen kein Problem mit dem Veröffentlichen auftritt wäre das der komplette Freibrief für privates Filesharing.

Manchmal wundert man sich doch über die amerikanische Rechtsprechung. Da denkt man, die leben noch im Polizeistaat und schon überholen einen die Richter links auf der GNU-Spur.

Es würde aber keinen allzugroßen Unterschied machen - die meisten besorgen sich mittlerweile doch ihre Musik irgendwo kostenlos.
Vielleicht nicht mehr unbedingt bei Tauschbörsen (etwas riskant), aber es gibt andere Mittel und Wege Daten im Internet auszutauschen
außer P2P. Außerdem - ein 500GB Verzeichnis auf einer Externen Festplatte ist schnell ausgetauscht. Ich verwende z.B. ab und an
einen Radiotracker der die Songs einfach mitstreamt, das ist 100%ig legal. Und wenn ich mal auf die schnelle ein bestimmtes Stück
haben möchte schaut man einfach bei youtube, streamt und konvertiert es...
Die heutige Musik ist von ihren Einnahmequellen eher auf andere Dinge als auf CD Verkäufe angewiesen. Und: es geht ihr doch gut.
Ich habe nichts dagegen für Musik zu bezahlen, wenn ich dafür gezielt das downloaden und speichern kann was ich möchte,
am besten mit kompletten Alben und nicht diese Feckelein, mit kompletten Tags.
Jedoch müssen die Preise für solche Flatrates auch realistisch bleiben - 10€ wär für den durchschnittlichen Taschengeldbeziehenden
Musikliebhaber vielleicht in Ordnung. Dann hätte die Musikindustrie 120€ von mir im Jahr (ca. 120€ mehr als jetzt), und ich könnte
glücklich meinem gut geordnetem Verzeichnis in bester Qualität lauschen.
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #3 am: 10.04.2008, 00:55:47 »
hmmm... also ich kann nachvollziehen, dass dann, wenn ein Künstler was leistet (beispielsweise bei einem Konzert), dass der dann dafür Geld verlangt. Ich kann auch verstehen, dass dann, wenn jemand mein geistiges Eigentum für seine Zwecke missbraucht und damit vielleicht noch Geld macht - wie es gern werbefirmen tun -. Dass das den dann Geld kosten soll.

Aber sonst?
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LuckyStrike
« Antwort #4 am: 21.04.2008, 14:58:18 »
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, das runterladen selbst von Musik ist ja nicht illigal WENN sie legal reingestellt wurden, das heißt stellen amis ihre Musik rein können wir deutschen sie runterladen und haben kein recht gebrochen...  Moin Moin

Naja wie gesagt für was gibts youtube, slacktime...
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #5 am: 21.04.2008, 19:59:59 »
youtube hat wohl das Problem genauso
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