„Wie der Verband der Krawattenhersteller verlauten ließ, sei die "Weiberfasnacht" immer für einen "Extraumsatz" gut, und deswegen sollte Frau auch weiterhin mit geschmacklosen Krawatten zu Weihnachten aufwarten.
Im Gegenzug, forderte die Delegation der Scherenhersteller (größtenteils aus Solingen und der Schweiz angereist) eine Gewinnbeteiligung.
Ein Sprecher unter Tränen: "Schließlich liefern wir das Werkzeug, und das hält um einiges länger!!!"
Berlin: Ein Abgeordneter der "Pappnasenindustrie" forderte im Bundestag eine Verankerung von Krawatten und Scheren im Waffengesetz...schließlich seien beide Gegenstände sehrwohl zu Tötungsdelikten geeignet...
Ungeachtet dieses Konfliktes, forderte der Verband der Feuerwehrleute, die "Funkenmarie(s)chen" aus präventiven (Sicherheits)Gründen einzeln schützen zu dürfen. (Brandgefahr!!)
Dazu ein Sprecher des Bundestages: "Wenigstens einmal im Jahr, kommen konstruktive Eingaben auf den Tisch"  Wie der Verband der "Narrenkappenhersteller" betont, so sind die genannten,zwar ein guter Schutz, gegen herumfliegende Bonbons und Konfetti...allerdings sei ein "Ganzjahresmodell" für Arbeit-Sport und Spiel vorerst noch nicht in Planung.
Wie der Verband der Verbandsindustrie mitteilt,sollen neue Wege der Vermarktung beschritten werden.
So sei eine "Neueinbindung" (schönes Wortspiel) aller noch "herumgeisternden" Mumien geplant.
Ausschlaggebend,war, dem Pressesprecher zufolge ein Video, was eine völlig "verlotterte" Mumie bei planlosem Herumirren zeigt.
Der Verbandssprecher weiterhin: "Ein sauberer und Maßgeschneiderter Verband, (mit optimiertem Blickbereich) ist ein wirkungsvoller Schutz vor solchen Unpässlichkeiten"”
Nicht nur Filesharer müssen sich vor Gerichten fürchten. Offenbar nun auch TV-Total mit Galionsfigur Stefan Raab.
Wie jetzt bekannt wuede hatte der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2007 entschieden, dass Raab nicht ohne weiteres Teile anderer Sendungen und anderer Sender ausstrahlen darf. Im vorliegenden Fall hatte der Hessische Rundfunk auf Lizenzgebühren für 20 Sekunden Regionalprogramm geklagt bei dem ein Reporter versucht hatte Passanten zum "Jodeln" zu überreden.
Nach Ansicht des Gerichtes hatte Raab diesem Beitrag keine eigene kreative Leistung hinzugefügt und wurde daher zur Zahlung von 1.278,23 Euro Lizenzgebühr verurteilt.
Das Gericht stellte aber fest, dass im Einzelfall zu prüfen sei, ob eine Eigenleistung des Veröffentlichen vorliege. Sollte dies der Fall sein, so können weiterhin kurze Ausschnitte von Fremdmaterial "zitiert" werden.
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