„1. Januar 2000: Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780.000 Dollar zu, weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein kleines Kind stolperte, welches in den Gängen eines Supermarktes herumrannte. Die Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über den Gerichtsentscheid, handelte es sich beim betreffenden Kind um jenes der Mrs. Robertson...!”
Die Betreiber des Netzwerks StudiVZ weisen die Klage des amerikanischen Netzwerks “Facebook” zurück.
Marcus Riecke, von StudiVZ, vermutet das in der Klage der Versuch unternommen wird, den Erfolg von StudiVZ gerichtlich zu behindern. Besonderes nachdem es Facebook nicht gelungen sei, in Deutschland Fuß zu fassen. "Mit dem Versuch, StudiVZ durch die Durchführung eines Prozesses ohne Erfolgsaussichten vor einem amerikanischen Gericht zu schädigen, erhebt Facebook im Prinzip den Anspruch auf ein weltweites Monopol bei sozialen Netzwerken." Und weiter „Die Klageschrift ist bei StudiVZ noch nicht eingegangen; die Vorwürfe, die man daher nur aus Medienberichten kenne, sind aber haltlos“. Das oft wegen mangelnden Datenschutzes kritisierte StudiVZ dient dazu das sich Jugendliche und Studenten untereinander austauschen können bzw Vorlieben und Intressen miteinander austauschen.