Jacquelines Hungertod: BGH hält Strafen für zu gering
« am: 03.09.2008, 16:40:46 »
Zwar hatten die Eltern, der in Bromskirchen in Hessen verhungerten Jacqueline für mehrere Jahre hinter Gittern gemusst. Doch war das nicht allen genug, vor allem nicht dem Bundesgerichtshof.
Dieser zerrt die Eltern durch seine Entscheidung gegen das Urteil des Landgerichts Marburg erneut vor Gericht. Das Landgericht habe Fehler bei der Beweiswürdigung begangen, als es beispielsweise die "Mordmerkmale der Grausamkeit, der Verdeckungsabsicht und der sonstigen niedrigen Beweggründe" bei der Mutter nicht erkannt hätte.
Das verfahren wird nun vorm Landgericht Gießen neu aufgerollt.