„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
Neun Jahre in einer Campinghütte gefangen: Vom eigenen Mann!
« am: 05.09.2008, 20:15:49 »
In Schweden hat ein Mann seine Partnerin ca. neun Jahre in einer Campinghütte festgehalten. Bereits am Mittwoch wurde er
durch die Polizei in Eksjö festgenommen. Das Alter gab der Rundfunksender SR mit 60 bis 70 Jahren an.
Seine Partnerin leidet schwer an multipler Sklerose und ist nun stark abgemagert in ein Krankenhaus gebracht worden. Schon seit 1999 hatte der mann sie offenbar eingesperrt.
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das kommt wohl noch erschwerend hinzu. Da stellt sich schon fast die Frage, ob man es noch einsperren nennen kann. Unterlassene Hilfeleistung weil er ärztliche Hilfe hätte einholen müssen, ok, das sicher, aber freiheitsberaubung?
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Moritz
« Antwort #10 am: 07.09.2008, 11:02:12 »
Es ist die Frage, ob sie gesagt hat, daß sie gehen möchte. Wenn er das dann verweigert hat, würde ich schon sagen, daß es unter Freiheitsberaubung fällt. Die unterlassene Hilfeleistung kommt dann noch dazu. (oder umgekehrt...)