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« Antwort #2 am: 23.12.2008, 10:57:56 » |
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Werbungskosten
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
"Als Werbungskosten (Abk. WK) werden Aufwendungen oder Ausgaben bezeichnet, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Diese Kosten sind bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Überschusseinkünfte zwecks Berechnung der Einkommensteuer von den Einnahmen abzuziehen."
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