„4. Oktober 1999 Jerry Williams, Arkansas, verdiente 14.500 Dollar zuzüglich Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb der eingezäunten benachbarten Liegenschaft angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig provoziert war durch die Tatsache, dass Mr. Williams mit einem Schrotgewehr auf ihn schoss.....!”
Kaufdorf im Berner Umland war der Schauplatz des Treibens.
Seit Jahren schon bekriegen sich hier Autoschrottplatzbesitzer Franz Messerli und die umliegenden Bauern. Letztere sind dazu verpflichtet, die Hecke um das Anwesen des Schrottplatzbesitzers zu pflegen. Hierfür beauftragten sie ein entsprechendes Unternehmen, welches angeblich zunächst wahllos Bäume und Hecke fällte. Zufällig gerade zu einem Zeitpunkt an dem Messerli selbst im Urlaub weilt.
Doch wozu hat auch ein Schrottplatzbetreiber treue Angestellte? Diese riefen beim ersten Knattern der Motorsägen einen Anwalt herbei und dieser den Landschaftsarchitekt Markus Steiner, welcher den Pflegeplan ausgearbeitet hatte und dem Abholzungsunternehmer nun vorschreibt, was er zu tun und zu lassen hat.
das ist sicher richtig, aber doch nicht in der Schweiz
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ploplop
« Antwort #5 am: 07.04.2009, 14:20:52 »
Na wenn dieses Unternehmen erst mal Bäume und Hecken wahllos fällte dann haben sie auch so eine Art kleine Abholzung gemacht. Nicht wie bei uns. Kein Vergleich. Immerhin gibt es etwa 31 % Gesamtfläche in der Schweiz die bewaldet ist.