„Nach dem Aufschließen mit dem Dietrich habe ich den Ladeninhaber deswegen zusammengeschlagen, weil er mich durch ungebührliche Bemerkungen und Herbeirufen der Polizei bei meiner Arbeit störte.”
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil DNS-Sperren für unzumutbar erklärt.
Die Filmindustrie hatte von einem Provider verlangt, er solle eine bestimmte URL aus seinem DNS-Server entfernen, da auf der entsprechenden Seite illegal Filme gestreamed würden.
Das gericht erkannte zwar den grundsätzlichen Anspruch der Filmindustrie an, ihr Copyright geschütztes Material nicht frei verfügbar gemacht zu sehen, doch sei die geforderte Maßnahme sei aber nur "beschränkt geeignet" geeignet. Das Gericht selbst habe eine DNS-Sperre "in wenigen Minuten" zu umgehen. Damit seien solche Sperren dem Provider nicht zuzumuten.
oh oh, was passier nur, wenn die bei Musik- und Filmindustire mal einen mit Ahnung ran bekommen?
Wann werden die endlich begreifen, dass sowas nicht funktioniert?
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Gast
« Antwort #2 am: 20.05.2009, 08:12:35 »
nee, die werden es weiter versuchen... Wenn ich programme programmiere veröffentlich ich die unter der GNU License... warum können die das selbe nicht mit Filmen und Musik machen.... Ich find smileys lustig.... XD
die downloads kann man aber schlecht zu weihnachten verschenken und in der Eichenschtrankwand sehen sie auch nach nichts aus
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Gast
« Antwort #6 am: 20.05.2009, 11:00:49 »
naja, machen wirs halt wie die tschechen (nicht alle sind so aber nur um das zu verallgemeinern...): wir laden es uns runter... suchen uns das Cover und das Booklet und kopieren die dann auch noch... (ich will mich davon distanzieren... wie gesagt ich mach sowas nich )