„4. Oktober 1999 Jerry Williams, Arkansas, verdiente 14.500 Dollar zuzüglich Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb der eingezäunten benachbarten Liegenschaft angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig provoziert war durch die Tatsache, dass Mr. Williams mit einem Schrotgewehr auf ihn schoss.....!”
Streit vor Gericht um Film zum Kannnibalen von Rohtenburg
« am: 25.05.2009, 22:58:26 »
Der Kannibale von Rotenburg soll in die Kinos kommen. Das beschäftigt jetzt den Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes, der als Kannibale von Rotenburg bekannt geworden ist, über dem Recht der Kunst- und Filmfreiheit steht. Der bereits als Mörder zu lebenslanger Haft verurteilte Armin Meiwes hatte 2001 in seinem Haus in Rotenburg einen Mann ermordet und teilweise verspeist. Meiwes hatte sich gegen die Aufführung des Filmes vor dem OLG Frankfurt/Main bislang erfolgreich gewehrt, die Produktionsfirma legte Berufung ein.
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