Geradezu verzweifelt hatten Gegner der Experimente am LHC im CERN versucht, selbige zu verhindern. Eine Verfassungsbeschwerde wurde heute durch die zuständigen Richter abgelehnt.
Beim LHC handelt es sich um einen ringförmigen Teilchenbeschleuniger, welcher den Forschern des CERN dazu dient, Elementarteilchen mit hoher Geschwindigkeit aufeinander zu schießen.
Kritiker des Gerätes befürchten nicht wieder gut zu machenden Schaden, wenn sich durch den Aufprall der schnellen Teilchen eine Singularität, also ein Punkt mit Masse, aber ohne Ausdehnung bildete. Verschiedenen physikalischen Theoretikern zufolge bilden solche Singularitäten den Kern schwarzer Löcher im Weltraum. Dabei handelt es sich um Materieballungen im Raum, deren Masse so hoch ist, dass nicht einmal Licht entfliehen kann.
Sollte eine Sigularität bei einem der Experimente am LHC entstehen, so die Kritiker, würde diese, wie ein schwarzes Loch, die Materie um sich herum solange aufsaugen, bis nichts mehr von der Erde oder dem Sonnensystem übrig bliebe. So beschrieb es der Eilantrag einer Deutschen, welche vor dem OVG NRW einen Eilantrag gestellt hatte, das in der Schweiz gelegene CERN von den entsprechenden versuchen abzuhalten. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Ebenso wie nun das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Frau.
zum lachen? selbst wenn eine Singularität entstünde (was bei den angewendeten Energien ausgeschlossen sein dürfte) würde daraus noch lange kein schwarzes Loch werden und schon gar nichts, was die Erde auffräße.
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ploplop
« Antwort #3 am: 10.03.2010, 09:16:41 »
Ich glaube nicht, daß die Erde verschlungen wird:)) ...lol...da will uns jemand ganz schön Angst einjagen. Das ist doch zum heulen komisch. Man lebt im hier und im jetzt. Also man soll jeden Tag so leben wie wenn es der letzte wäre. Darum laß ich mich nicht kirre machen von solchen Nachrichten