„Die Atomenergie mag vielleicht so gut sein wie die uns heute bekannten Sprengstoffe, aber es ist sehr unwahrscheinlich, etwas sehr viel gefährlicheres herstellen zu können.”
Das Landgericht in Hagen hat den Mörder der 15-jährigen Nadine zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt (Höchststrafe) .
Der 19-jährige Täter hat ein Geständnis abgelegt, das er die 15-jährige Nadine letztes Jahr im August im Haus ihrer Eltern geschlagen und ermordet hat. Die Leiche wurde von ihren Eltern entdeckt.
Wie kann man fähig sein, jemanden töten? Die Frage stell ich mir so oft.... Zum Glück wurde er nun bestraft, ob die Strafe hoch genug ist oder nicht, darüber kann man sich wohl streiten.
aso, also war er noch keine 18 als er sie umgebracht hatte oder gilt der dann als zurückgeblieben?
Soweit ich weiß, gilt das bis zum 21. Lebensjahr
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derMarcel
« Antwort #7 am: 22.06.2007, 21:56:35 »
Ich glaube zwischen 18 und sogar 25 Jahren hat der jeweilige Richter einen Ermessensspielraum ob er Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Ich mag mich aber auch irren.