„2. Juni 1998: Carl Truman, 19jährig, erhielt 74.000 Dollars zuzüglich Arztkosten zugesprochen, weil ihm sein Nachbar mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte offenbar übersehen, dass sein Nachbar am Steuer seines Autos saß, als er daran war, dessen Raddeckel zu stehlen....!”
das hatten sich die Herren des Rosa Riesen so gedacht. Ein freenet City Line Preselection-Kunde hatte sich offenbar an der Haustür für einen
anderen Anbieter entscheiden. Diese Entscheidung aber später widerrufen und dies der Telekom mitgeteilt. Statt nun aber die Preselection wieder auf freenet zu stellen, ließ die Telekom den Kunden über das eigene Netz laufen, was dieser erst nach Monaten bemerkte.
Der Kunde klagte und zog bis vors OLG Köln, wo er recht bekam. Darauf hin ging die Telekom zum BGH und verlor. Die Ausrede des Rosa Riesen, es hätte sich um einen Irrtum gehandelt ließ das Bundesgericht genauso wenig gelten wie das OLG.